Donnerstag, 15. Mai 2014

Verkehrsstrafen im Ausland

Wo der Urlaub teuer werden kann

Alkohol am Steuer - Pkw-Zwangsversteigerung in Italien, drei Monate Gefängnis in Spanien
Die Urlaubssaison rückt langsam näher. Wer vorhat, eine Auto-Reise ins Ausland zu unternehmen, sollte sich bereits vorab über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Aber nicht nur die Gesetze, auch die Strafen für Verstöße können sich deutlich von der Situation in Österreich unterscheiden. Generell streng bestraft werden Fahrten unter Alkoholeinfluss. Am drastischsten geht Italien gegen Alkohol-Sünder vor: Hat der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,5 Promille, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet werden, wenn Fahrer und Eigentümer identisch sind. In Schweden reichen hingegen 1,0 Promille, damit eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden kann. In Spanien drohen ab 1,2 Promille drei Monate Gefängnis.

WEITER LESEN

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen