Dashcams können strafbar sein, müssen aber nicht
Viele Autofahrer verwenden sogenannte Dashcams, kleine Kameras, die an Armaturenbrett oder Windschutzscheibe angebracht werden, um das Geschehen vor dem Fahrzeug festzuhalten. Davon versprechen sie sich, im Fall eines Unfalles, den Hergang belegen zu können. Doch tatsächlich können sie sich damit selbst strafbar machen.
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