Freitag, 10. Juli 2015

Gasprüfung Pflicht ?

Der ÖAMTC / ÖCC weiß Bescheid


Die Fakten: 

ÖNORM EN 1949
 
Seit 2002 gibt es die EN 1949, eine Europäische Norm, welche die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen festlegt.
Sie wurde daraufhin von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt und gilt seit 2006 auch in Österreich.
 
Prüfrichtlinie G 107
 
Im Dezember 2006 wurde von der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft und dem Verband der Österreichischen Caravanhändler sowie im Zusammenwirken von Landesregierung und Ministerium eine entsprechende Prüfrichtlinie (G 107) zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen erlassen. Diese Prüfrichtlinie G-107 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar.
 
Es gibt zur Zeit noch keine Durchführungsverordnung des Verkehrsministeriums. Das bedeutet, dass im Moment bei der §57a Überprüfung eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Weil aber die ÖNORM EN 1949 eine gültige Euro-Norm ist, kann die Prüfwerkstätte eine Gasprüfung sehr wohl verlangen.
 
Bei jeder Einzelgenehmigung (Neuzulassung) muss immer eine Gasprüfung bzw. Gasprüfbescheinigung nach EN 1949 vorgelegt werden.

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