Für Computer mit Internetanschluss, aber ohne TV- oder Radiokarte muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof am Ende eines langen Prozessmarathons entschieden. Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming sei demnach nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, teilte das Gericht am Montag in einer Aussendung mit
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