Freitag, 26. Februar 2016

Wohnmobile gelten bei Hartz VI als Wohnung

Die zehn wichtigsten Hartz IV-Urteile: 

10. Wohnmobile gelten bei Hartz IV als Wohnung

So schön kann Hartz IV sein: im Wohnmobil durch die Lande reisen – auf Kosten der Staates. Denn im konkreten Fall verurteilten die Richter die Arge Kaiserslautern dazu, zum Teil auch die Betriebskosten für das Wohnmobil zu übernehmen. Dazu zählten etwa die Kfz-Steuer und Haftpflichtversicherung…

Der 55-jährige Hartz IV-Empfänger lebte zwei Jahre in seinem Wohnmobil. Zunächst bekam er vom Amt nur die monatliche Grundsicherung. Dagegen klagte der Mann: er wollte zusätzlich die Heizkosten, die monatliche Kfz-Steuer plus Versicherung, den Sprit und Geld für Pflege und Wartung. Denn der Wagen sei schließlich seine Wohnung, eine andere hätte er nicht. 

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